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Maxton Design Seitenschweller Diffusor Audi S5 / A5 S-Line F5 Coupe

CHF 539.00
Auf Bestellung – individuelle Anfertigung
Lieferfrist: 30–60 Tage
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Versand & Lieferzeit

Versand Schweiz: Kennzeichenhalter, Autoduft und Zubehör CHF 1.90, Maxton- und Aero-Teile (Sperrgut) CHF 9.90, Custom-Lenkräder kostenlos. Ab CHF 500 Bestellwert liefern wir kostenlos.

Lieferzeit: Lagerartikel 1–3 Tage, Maxton-Bestellware ca. 30–60 Tage, Custom-Lenkräder ca. 20–30 Tage. Massgebend ist die Angabe auf der Produktseite.

Produktbeschreibung:

Seitenschweller Diffusor Audi S5 / A5 S-Line F5 Coupe    

passend für:

  • Audi S5 F5 Coupe 2017 - 2019
  • Audi A5 S-Line F5 Coupe 2017 - 2019  

Lieferumfang:

  • SEITENSCHWELLER DIFFUSOR

Merkmale

  • Das Produkt ist aus GFK.
  • Alle Teile sind ganz neu.
  • Das Material ist witterungsbeständig, wird nicht in niedrigen und hohen Temperaturen verformen.
  • Teile aus Fiberglas charakterisieren mit erhöhter Festigkeit und Flexibilität.
  • Die Teile sind unlackiert.
  • Der Käufer ist verplichtet, die Montage dem Spezialisten zu beauftragen.
  • Teile müssen vorbereitet sein und vor dem Lackieren gut ausgestattet.  
  • Dieses Produkt wurde mit einem TUV Materialgutachten zertifiziert (TUV für Material).  

Wichtiger Hinweis: Bei bestimmten Anbauteilen insbesondere solchen mit scharfen Kanten (z. B. Diffusor, Heckspoileransatz) oder Bauteilen im Frontbereich (z. B. Frontdiffusor) können zusätzliche Anforderungen seitens der Prüfstelle entstehen. Bitte beachten Sie:

  • Eine erfolgreiche Eintragung kann nicht garantiert werden. 
  • Scharfe Kanten müssen gegebenenfalls entschärft oder abgerundet werden. In vielen Fällen lässt sich dies mit Maxton-Kantenschutz umsetzen. 
  • Bei Fahrzeugen ab ca. Baujahr 2008 ist für Anbauteile im Frontbereich häufig ein Fussgängerschutznachweis (z. B. DTC) erforderlich. Bitte informieren Sie sich vorab beim zuständigen Strassenverkehrsamt. 
  • Es stehen vereinzelt Fussgängerschutzgutachten zur Verfügung, die auf Anfrage bereitgestellt werden können. 
  • Die Kosten für die Erstellung der Dokumente werden auch bei einer nicht erfolgreichen Eintragung nicht rückerstattet.
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