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Tuning-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe rund um Fahrwerk, Aerodynamik, Antrieb und Zulassung in der Schweiz, einfach erklärt.

Fahrwerk & Räder

Einpresstiefe (ET)

Der Abstand zwischen der Mittelebene der Felge und ihrer Auflagefläche an der Radnabe, angegeben in Millimetern. Eine kleinere ET rückt das Rad weiter nach aussen, eine grössere weiter nach innen.

Spurverbreiterung / Distanzscheibe

Zwischenstück zwischen Radnabe und Felge, das die Spurweite vergrössert. In der Schweiz eintragungspflichtig; mit fahrzeugspezifischem DTC-Teilegutachten (bei uns ab CHF 75.–) ist die Eintragung ohne Einzelabnahme möglich. Alle Infos auf der Distanzscheiben-Seite.

Zentrierring

Ring, der den Mittellochdurchmesser der Felge an die Radnabe anpasst, damit das Rad exakt zentriert sitzt und nicht nur über die Radschrauben gehalten wird.

Tieferlegung / 40-mm-Regel

Jede Fahrwerksänderung ist eintragungspflichtig. Die dem Fahrwerk beiliegende CH-Eignungserklärung deckt in der Regel bis 40 mm Tieferlegung ab, sofern das Dokument nichts anderes festlegt; darüber hinaus braucht es ein DTC- oder FAKT-Gutachten.

Gewindefahrwerk

Fahrwerk mit stufenlos verstellbarer Höhe (und oft auch Dämpfung) über eine Gewindehülse an den Federbeinen.

Achsvermessung

Nach dem Einbau eines Fahrwerks oder einer Tieferlegung wird die Radgeometrie neu eingestellt. Ohne Achsvermessung drohen einseitiger Reifenverschleiss und unsauberes Fahrverhalten.

Aerodynamik & Optik

Frontlippe / Spoilerlippe

Anbauteil am unteren Rand der Frontstossstange, das Optik und Luftführung beeinflusst. Je nach Fahrzeugalter verlangen Prüfer ein DTC-Gutachten mit Fussgängerschutz (siehe unten).

Heckdiffusor

Anbauteil am unteren Heck, das die Luftströmung unter dem Fahrzeug kanalisiert und optisch das Heck betont.

Seitenschweller (Sideskirts)

Verkleidungen an den Fahrzeugflanken zwischen den Radläufen, meist Teil eines Bodykits.

Bodykit

Sammelbegriff für ein aufeinander abgestimmtes Set aus Frontlippe, Seitenschwellern, Heckdiffusor und teils Spoiler.

Aerodynamische Anbauteile (asa MB 16)

Für Anbauteile gilt in der Schweiz das asa-Merkblatt 16: sicher und dauerhaft befestigt, splittersicher, keine unzulässige Beeinträchtigung von Beleuchtung, Sicht und Bodenfreiheit. Serienmässige bzw. typgenehmigte Teile sind nicht betroffen.

30-mm-Regel (Heckspoiler)

Dach- und Heckspoiler dürfen nicht über die Frontalprojektion des Fahrzeugumrisses hinausragen; nach hinten ist eine Überschreitung der Vertikalprojektion um mehr als 30 mm unzulässig.

Fussgängerschutz

EU-Vorschrift (EG 78/2009) für die Frontpartie. Fahrzeuge mit Zulassung vor dem 01.10.2005 weisen keinen Fussgängerschutz aus – Front-Anbauten sind dort unkritischer. Ab 2013 ist er Pflicht, Änderungen an der Front müssen ihn weiterhin erfüllen.

Antrieb & Sound

Sportluftfilter / offener Luftfilter

Tauschfilter im originalen Luftfilterkasten (z. B. K&N) verändern die Serienanlage nicht. Ein OFFENER Luftfilter dagegen ist eine melde- und prüfpflichtige Änderung der Ansauganlage. Mehr auf unserer K&N-Seite.

Sportauspuff

Auspuffanlage mit anderem Klang und/oder Gegendruck als die Serienanlage, teils mit Klappensteuerung. Ersatzschalldämpfer mit gültiger Lieferantenbestätigung sind ohne Eintrag im Fahrzeugausweis zugelassen (asa MB KT 11). Mehr auf der FOX-Sportauspuff-Seite.

Downpipe

Rohrstück direkt nach dem Turbolader bzw. Krümmer zum Katalysator. Beeinflusst Abgasgegendruck und Klang; Änderungen an der Abgasreinigung sind melde- und prüfpflichtig.

Chiptuning / 20-%-Regel

Änderungen am Motormanagement sind melde- und prüfpflichtig. Bis 20 % Mehrleistung genügt der Nachweis einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle (DTC oder FAKT), darüber braucht es zusätzlich eine Unbedenklichkeitserklärung des Fahrzeugherstellers.

Zulassung & Recht (Schweiz)

Eintragung

Meldepflichtige Änderungen werden beim kantonalen Strassenverkehrsamt angemeldet, in einer ausserordentlichen Prüfung abgenommen und im Fahrzeugausweis eingetragen. Ablauf und Details sind kantonal unterschiedlich.

Gutachten / Teilegutachten

Dokument einer Prüfstelle, das die Eignung eines Teils für ein bestimmtes Fahrzeug belegt und die Eintragung erleichtert. In der Schweiz zählen Gutachten von DTC und FAKT; ein deutsches TÜV-Gutachten allein genügt nicht.

CH-Eignungserklärung / Lieferantenbestätigung

Bestätigung des Herstellers oder Lieferanten, dass ein Teil für dein Fahrzeug geeignet ist. Bei Ersatzschalldämpfern gilt: Mit gültiger Lieferantenbestätigung ist der Umbau ohne Eintrag zugelassen. Bei Fahrwerken deckt sie in der Regel bis 40 mm Tieferlegung ab.

Materialgutachten

Bestätigung zu Material und Beschaffenheit eines Anbauteils. Für die gängigen Maxton-Teile aus ABS/GFK bieten wir das CH-Materialgutachten für CHF 120.– an, wählbar je Bauteil.

DTC (Dynamic Test Center)

Vom ASTRA anerkannte Schweizer Prüfstelle in Vauffelin. Erstellt Gutachten und Teileprüfungen für Umbauten. Der Endentscheid über die Zulassung liegt immer beim kantonalen Strassenverkehrsamt.

FAKT

Neben dem DTC die zweite vom ASTRA anerkannte Prüfstelle für Fahrzeugumbauten in der Schweiz.

MFK (Motorfahrzeugkontrolle)

Die periodische Fahrzeugprüfung des kantonalen Strassenverkehrsamts. Meldepflichtige Umbauten müssen nicht erst an der MFK, sondern direkt nach dem Umbau gemeldet und geprüft werden.

Typengenehmigung (TG)

Schweizer Genehmigung eines Fahrzeugtyps oder Bauteils. Teile, die dem genehmigten Fahrzeugtyp entsprechen, gelten als zugelassen und brauchen keine separate Prüfung.

ECE-/EG-Genehmigung

Internationale Genehmigung eines Bauteils (E-Prüfzeichen). In der Schweiz grundsätzlich anerkannt, sofern das Teil für dein Fahrzeug bestimmt ist und unverändert verbaut wird.

VTS

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge – die zentrale Schweizer Rechtsgrundlage für Fahrzeugtechnik und Umbauten.

Diese Erklärungen sind allgemein gehalten – ob ein Umbau an deinem konkreten Fahrzeug eintragungspflichtig ist, hängt vom Einzelfall ab. Den kompletten Überblick gibt unser Ratgeber Tuning legal in der Schweiz. Bei Fragen: WhatsApp an uns oder dein Strassenverkehrsamt.